Verkaufen für manche verboten
Samsung darf seinen Tablett-PC "Galaxy Tab 10.1" in Deutschland nicht verkaufen – so verfügte das Landgericht Düsseldorf zunächst vorläufig im August und dann endgültig im September 2011, nachdem die Firma Apple einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, weil das Modell von Samsung dem eigenen zu sehr ähnele.
Man mag dazu stehen, wie man will.
Produktpiraterie ist sicherlich kein Kavaliersdelikt – aber man kann es auch übertreiben!
Es gibt nun mal Produkte, die so aussehen und so funktionieren, wie sie nun mal aussehen und funktionieren.Welcher Fahrradhersteller käme auf die Idee, einen Mitbewerber zu verklagen, weil dessen Erzeugnisse auch zwei Räder, Bremsen, Gangschaltung und Beleuchtungsanlage haben sowie per Fußpedal, Zahnräder und Kette angetrieben werden?
Der Laie kann Justitias Wege nicht immer nachvollziehen
Wenn man nun aber aktuell (also im Oktober 2011) nach dem fraglichen Produkt sucht, wird man verwundert feststellen, dass es durchaus möglich ist, auf dem deutschen Markt den fraglichen Tablett-PC zu kaufen. Nicht etwa hinter vorgehaltener Hand unter der Ladentheke, sondern hoch offiziell bei verschiedenen online-Händlern. Allen voran natürlich auch der bekannte Händler, dessen Name an einen großen südamerikanischen Fluss erinnert. Auch in ein paar real existierenden Geschäften soll es übrigens noch Bestände geben.
Wie kann das sein?
Soweit ich die die Sache richtig verstehe: hier kommen wieder Justitias (Irr-)Wege ins Spiel.
Die Situation scheint wohl wie folgt zu sein:
Es gibt also kein generelles Verkaufsverbot.
Folgerung 1: Wenn ein Händler bereits im Besitz des fraglichen Produktes ist, darf er es nach wie vor verkaufen.
Folgerung 2: Wenn er sich die Mühe macht, es selbst von irgendwoher zu importieren, darf er es auch verkaufen.
Man möge mir verzeihen, wenn ich hier keinerlei Links oder sonstige Quellenangaben liefere.
Ich mache mir jetzt einfach mal das Leben leicht und verweise auf die Internet-Suchmaschine Ihrer Wahl.
Weiterhin gebe ich keinerlei Garantie, dass ich den Sachverhalt richtig verstanden oder korrekt widergegeben habe. Aber nach bestem Wissen und Gewissen: so scheint es zu sein.
Man darf gespannt sein: welche Merkwürdigkeiten werden sich in den kommenden Monaten noch entwickeln?
Ich fürchte, wir werden noch mehr solche Blüten erleben. Entstehen 15 Jahre nach den Browserkriegen jetzt die Tablett-Kriege?
Man mag dazu stehen, wie man will.
Produktpiraterie ist sicherlich kein Kavaliersdelikt – aber man kann es auch übertreiben!
Es gibt nun mal Produkte, die so aussehen und so funktionieren, wie sie nun mal aussehen und funktionieren.Welcher Fahrradhersteller käme auf die Idee, einen Mitbewerber zu verklagen, weil dessen Erzeugnisse auch zwei Räder, Bremsen, Gangschaltung und Beleuchtungsanlage haben sowie per Fußpedal, Zahnräder und Kette angetrieben werden?
Der Laie kann Justitias Wege nicht immer nachvollziehen
Wenn man nun aber aktuell (also im Oktober 2011) nach dem fraglichen Produkt sucht, wird man verwundert feststellen, dass es durchaus möglich ist, auf dem deutschen Markt den fraglichen Tablett-PC zu kaufen. Nicht etwa hinter vorgehaltener Hand unter der Ladentheke, sondern hoch offiziell bei verschiedenen online-Händlern. Allen voran natürlich auch der bekannte Händler, dessen Name an einen großen südamerikanischen Fluss erinnert. Auch in ein paar real existierenden Geschäften soll es übrigens noch Bestände geben.
Wie kann das sein?
Soweit ich die die Sache richtig verstehe: hier kommen wieder Justitias (Irr-)Wege ins Spiel.
Die Situation scheint wohl wie folgt zu sein:
- Die Deutsche Tochter von Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 in ganz Europa nicht verkaufen.
- Das korianische Mutterhaus hat nur in Deutschland ein Verkaufsverbot.
- Alle anderen sind durch das Urteil nicht betroffen und dürfen somit das Produkt verkaufen, wo immer sie wollen.
Es gibt also kein generelles Verkaufsverbot.
Folgerung 1: Wenn ein Händler bereits im Besitz des fraglichen Produktes ist, darf er es nach wie vor verkaufen.
Folgerung 2: Wenn er sich die Mühe macht, es selbst von irgendwoher zu importieren, darf er es auch verkaufen.
Man möge mir verzeihen, wenn ich hier keinerlei Links oder sonstige Quellenangaben liefere.
Ich mache mir jetzt einfach mal das Leben leicht und verweise auf die Internet-Suchmaschine Ihrer Wahl.
Weiterhin gebe ich keinerlei Garantie, dass ich den Sachverhalt richtig verstanden oder korrekt widergegeben habe. Aber nach bestem Wissen und Gewissen: so scheint es zu sein.
Man darf gespannt sein: welche Merkwürdigkeiten werden sich in den kommenden Monaten noch entwickeln?
Ich fürchte, wir werden noch mehr solche Blüten erleben. Entstehen 15 Jahre nach den Browserkriegen jetzt die Tablett-Kriege?
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